(vergl. St. Pöltner Diözesanblatt Nr. 10/2009 vom 15. Dezember)
Es gelten folgende Ansätze:
Gruppe A ist in jedem Fall gesondert zu berechnen
(abgeschlossenes Kirchenmusikstudium)
(abgeschlossenes Musikstudium = B-Prüfung)
Gruppe B Konservatorium € 17,00
B-Abschluss Lehrgang Kirchenmusik
Gruppe C Konservatorium € 13,00
C-Abschluss Lehrgang Kirchenmusik
Gruppe D ohne Abschluss € 10,00
Das Honorar für den Organistendienst beim Begräbnis beträgt das Doppelte des jeweiligen Satzes (z.B. in der Gruppe D € 20,00)
Die Ansätze für die Honorierung des Organisten der Gruppe D (€ 10,00) sind vom Stipendiumsgeber zu begleichen. Die Mehrkosten für die Honorierung der Organisten der Gruppen C, B und A sind seit 1979 aus der Kirchenkasse zu tragen. Bereits bezahlte Messstipendien mit Organistenanteil bleiben von dieser Regelung unberührt.